Das Jugendgericht ist ein spezialisiertes Gerichtssystem, das sich mit strafrechtlichen Angelegenheiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 Jahren befasst. Das Hauptziel des Jugendgerichts ist es, die individuellen Bedürfnisse und Umstände der jugendlichen Täter zu berücksichtigen und sie auf eine positive Entwicklung hin zu lenken.
Das Jugendgericht arbeitet oft mit Sozialarbeitern, Psychologen und Erziehungsexperten zusammen, um angemessene Maßnahmen zur Rehabilitation und Resozialisierung der Jugendlichen zu erarbeiten. Diese Maßnahmen können von gemeinnütziger Arbeit über Therapie bis hin zu Jugendstrafanstalten reichen, abhängig von der Schwere des Verbrechens und den individuellen Umständen des Täters.
Das Jugendgerichtsverfahren ist oft weniger formell und weniger strafend als das Erwachsenengerichtssystem und zielt darauf ab, den Jugendlichen zu erziehen und zu unterstützen, damit sie sich positiv entwickeln und ihre Straftaten hinter sich lassen können.
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